Das Wort „Konfirmation“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Befestigung“, „Bekräftigung“.
Die Konfirmation gibt es seit der Reformation. Damals hat Martin Luther eingeführt, dass junge Menschen auf den ersten Abendmahlsgang vorbereitet werden. Dazu war die Kenntnis des Katechismus Voraussetzung. Der Reformator Martin Bucer hat das dann in eine gottesdienstliche Handlung umgesetzt. Im Mittelpunkt stand das Bekenntnis des christlichen Glaubens verbunden mit dem Versprechen des Gehorsams gegenüber der Ordnung der Kirchengemeinschaft, das Handauflegen, deren Inhalt das Gebet und die Fürbitte und der Zuspruch des göttlichen Segens ist. Daher rührt der Name „Einsegnung“ als volkstümlicher Name für die Konfirmation. Das Alter der Konfirmanden lag anfangs noch deutlich höher als heute, wo die Konfirmanden/innen in der Regel 14 Jahre alt sind.
Die Konfirmation hat in ihrer geschichtlichen Entwicklung vier Bedeutungen bekommen:
- die persönliche Bestätigung der Taufe und damit das bewusste Ja zum christlichen Glauben und zur Kirchenzugehörigkeit.
- Abschluss des kirchlichen Unterrichtes mit „Lehrbefragung“ bzw. Katechismusprüfung
- Zulassung zum Abendmahl
- Eintritt ins kirchliche Erwachsenenleben
Heute wird die Konfirmation im Rahmen eines Festgottesdienstes vollzogen, in dem die Konfirmanden/innen ihren Glauben öffentlich bekräftigen. Damit wird an ihre Taufe als Kind angeknüpft, bei der Eltern und Paten stellvertretend für sie den Glauben bekannt haben. Das geschieht durch das Sprechen des apostolischen Glaubensbekenntnisses. Die Konfirmanden empfangen den Segen durch Handauflegung sowie einen biblischen Konfirmationsspruch, der sie weiter durch ihr Leben begleiten soll. Seit in einigen evangelischen Landeskirchen das Kinderabendmahl eingeführt wurde, ist die Zulassung zum Abendmahl auch schon vor der Konfirmation erlaubt, wenn die Konfirmanden/innen inhaltlich mit der Thematik vertraut gemacht wurden.
Die Konfirmation ist kirchenrechtlich der Übertritt zum mündigen Kirchenmitglied, wobei die konkreten Rechte in den verschiedenen Kirchen unterschiedlich sind.
Konfirmierte haben das Recht, Taufpaten zu sein.
Sie können sich kirchlich trauen und beerdigen lassen.
Sie besitzen das Recht, in Notfällen Ungetaufte zu taufen (Nottaufe)
Sie dürfen am Abendmahl teilnehmen.
Sie dürfen ab dem 16. Lebensjahr an Kirchenvorstandswahlen teilnehmen und sich, wenn sie 18 Jahre alt sind, als Kirchenvorsteher/innen wählen lassen.
Pastorin Dr. Angelika Überrück