Viele kennen den Ewigkeitssonntag unter dem Namen Totensonntag. Er ist der letzte Sonntag im Kirchenjahr, das am 1. Advent beginnt.
Das Kirchenjahr wurde im Mittelalter entwickelt und der letzte Sonntag im Kirchenjahr bekam den Namen „Ewigkeitssonntag“, um auf den Glauben an das ewige Leben hinzuweisen. So steht auch in den Lesungstexten und dem Wochenlied die Erwartung des Jüngsten Gerichts sowie die Wiederkunft Christi im Mittelpunkt. 1816 bestimmte dann König Friedrich III. von Preußen diesen Sonntag zum Fest zur Erinnerung an die Toten. Damit war der Name „Totensonntag“ geboren.
Traditionell wird in den Gottesdiensten an diesem Sonntag an die Verstorbenen gedacht. Oft werden ihre Namen auch im Gottesdienst vorgelesen und/oder Kerzen angezündet, um deutlich zu machen, dass die Verstorbenen bei Gott aufgehoben sind und nicht vergessen sind. An manchen Orten gibt es an diesem Sonntag Gottesdienste oder Gedenkminuten auf den Friedhöfen und viele Menschen gehen an diesem Sonntag auf den Friedhof, um ihrer Angehörigen zu gedenken.
Dieser Sonntag ist gesetzlich als ruhiger Feiertag geschützt. Es dürfen keine lauten Musikveranstaltungen o.ä. stattfinden, um dem Charakter des Sonntags Rechnung zu tragen.
In der katholischen Kirche lautet der Name des Sonntags „Christkönig“. Er betont die Königsherrschaft Christi in Ewigkeit. Der Verstorbenen wird an diesem Sonntag nicht gedacht. Das geschieht an Allerheiligen und Allerseelen, zwei Feiertagen am 1. und 2. November, die die evangelische Kirche nicht kennt.
Beide Kirchen haben an diesem Sonntag die liturgische Farbe „weiß“, die eigentlich den frohen Festen wie Weihnachten und Ostern vorbehalten ist, um deutlich zu machen, dass der Tod für Christen zwar das Ende des irdischen Lebens, aber nicht der Verbindung zu Gott ist.